Unsere Produkte können nicht online bestellt werden sondern werden allesamt auf Bestellung nach individueller Konfiguration von Hand gefertigt. Verwerfen
Folgend finden Sie gerne unsere AGBs, welche für sämtliche Käufe bei der Sanetti AG gelten.
AGBs Sanetti AG
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sanetti AG (nachfolgend „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Sanetti AG (nachfolgend „Sanetti“) und der Kundin.
2. Vertragsabschluss
Abgesehen vom Handkauf kommt ein Kaufvertrag zwischen Sanetti und der Kundin in Form eines von der Kundin unterzeichneten Angebotes von Sanetti zustande. Dieser Kaufvertrag kann auch durch die schriftliche Bestätigung der Kundin (physisch oder via Mail, Whatsapp, etc.) ersetzt werden, solange sämtliche Inhalte des Angebotes abgedeckt sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle von Sanetti kommunizierten Preise sind in CHF und exkl. MwSt. Es gelten die im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen. Sanetti behält sich das Recht vor, im Falle einer negativen Bonität sofort die Bezahlung des gesamten Kaufpreises zu verlangen.
Ein Zahlungsverzug der Kundin kann zu einem Lieferverzug führen. Zudem behält sich Sanetti für den Fall eines Zahlungsverzuges das Recht vor, die Lieferung der Produkte zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist.
Die Kundin verzichtet darauf, allfällige Forderungen aus dem Kaufvertrag gegenüber Sanetti zur Verrechnung zu bringen (Verzicht auf Verrechnung).
Sanetti ist berechtigt, fällige Kaufpreisforderungen gegenüber der Kundin einschliesslich etwaiger fälliger Teilzahlungsraten, Verzugszinsen und Mahngebühren an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
4. Lieferung oder Abholung des Kaufgegenstandes
Sofern eine Lieferung an die gewünschte Adresse der Kundin vereinbart wird, erfolgt sie nur bis in die Wohnung, wenn dies bei den örtlichen und baulichen Gegebenheiten unter normalem Aufwand möglich ist. Wenn Hilfsmittel (z.B. Fassadenlift) erforderlich sind, muss die Kundin Sanetti vorab darüber informieren und allfällige Mehrkosten tragen. Ist eine Lieferung wegen Kundinnenabwesenheit beim vereinbarten Termin nicht möglich, muss die Kundin die Kosten einer erneuten Anfahrt bezahlen. Eine vereinbarte Montage erfolgt nur, sofern es die baulichen Gegebenheiten unter normalem Aufwand zulassen.
Sanetti ist dazu berechtigt, nach einer Frist von 30 Tagen Lagergebühren zu erheben und unverzüglich den Restkaufpreis einzufordern, wenn die Kundin die Produkte nach 30 Tagen noch nicht abgeholt / geliefert bekommen hat. Die 30 Tage Frist beginnt mit dem vereinbarten Liefer-/Abholtermin.
Bei Liefer- bzw. Bereitstellungsverzögerungen seitens Sanetti in Bezug auf schriftlich zugesicherte Termine hat die Kundin das Recht, nach dem Ansetzen einer angemessenen Nachfrist von den vom Verzug betroffenen Vertragspositionen zurückzutreten. Die Nachfrist muss von der Kundin schriftlich kommuniziert werden und mindestens acht Wochen betragen..
Bei Lieferungs-Unmöglichkeit ohne Verschulden von Sanetti, wird Sanetti von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Allfällige Schadenersatzansprüche der Kundin werden wegbedungen. Bereits geleistete Zahlungen werden der Kundin vollumfänglich zurückerstattet.
5. Prüfung des Kaufgegenstandes und Mängelrüge
Die Kundin hat die Produkte gemäss Lieferungsbestätigung von Sanetti auf Mängel zu prüfen.
Die Kundin hat den Kaufgegenstand bei dessen Ablieferung / Übergabe auf Mängel zu prüfen. Allfällige offene Mängel sind Sanetti innert drei Arbeitstagen nach Ablieferung des Kaufgegenstandes schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind von der Kundin sofort nach deren Feststellung schriftlich zu melden und können längstens bis zwei Jahre nach Ablieferung des Kaufgegenstandes gerügt werden. Auf verspätete Mängelrügen tritt Sanetti nicht ein.
6. Gewährleistung
Liegt ein (offener und/oder versteckter) Mangel an einem von Sanetti verkauften Produkt vor und wurde dieser der Kundin ordnungsgemäss gerügt, ist Sanetti wahlweise berechtigt, das mangelhafte Produkt zu ersetzen, eine Nachbesserung vorzunehmen oder den Kaufpreis zu mindern. Ein allfälliger Mangel berechtigt die Kundin nicht, die ausstehenden 50% der Kaufpreiszahlung zurückzubehalten oder zurückzufordern. Hat die Kundin ihre Kaufpreiszahlungspflicht nicht erfüllt, hat sie keinen Gewährleistungsanspruch.
Bei der Beurteilung des Vorliegens eines allfälligen Mangels dienen die entsprechenden Warenmuster und Ausstellungsmodelle hinsichtlich Qualität, Verarbeitung und Eigenschaft als Referenzobjekte. Handelsübliche und fabrikationsbedingte Mass-, Farb- und Strukturabweichungen bilden keinen Gewährleistungsanspruch.
Verschiedene Textilien (z.B. Jeansstoffe) können zu Verfärbungen am Stoff/Leder führen, wofür die Haftung abgelehnt wird. Im Gebrauch auftretende Sitzspiegel und Wellenbildung bei Polstermöbeln aller Art sind produktspezifisch und bilden keinen Mangel. Leder, Holz und Natursteine sind Naturprodukte. Narben, verwachsene Risse, Mastfalten, Farb- und Strukturdifferenzen sowie unregelmässige Einschlüsse bilden keinen Mangel und werden von der Kundin akzeptiert.
Allfällige Garantien des Herstellers, die über Gewährleistung von Sanetti hinausgehen, muss die Kundin beim Hersteller geltend machen.
7. Datenschutz
Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten der Kundin durch Sanetti sind in der Datenschutzerklärung (https://sanetti.ch/datenschutzklaerung/) erläutert. Die jeweils aktuelle Fassung bildet einen integrierenden Bestandteil der AGB. Durch die Übernahme der Datenschutzerklärung gibt die Kundin Sanetti ihr Einverständnis, dass sie von Sanetti kontaktiert werden darf. Die Kundin darf und kann sich jederzeit von diesem Informationsfluss abmelden. Dies erfolgt schriftlich via Mail an info@sanetti.ch.
8. Teilungültigkeit und Schriftform
Sofern Bestimmungen der AGB unwirksam und/oder nicht durchsetzbar sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame und/oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird in diesem Fall von den Vertragsparteien durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses. Etwaige mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dies gilt auch für die Änderung der Formvorschrift.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist 8180 Bülach unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundes.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesem Vertrag.